BfA: Eine Klarstellung zum Datamining und dem Erstellen von Inhalten
Wie bereits in einigen anderen Artikel auf dieser Seite erwähnt wurde, sind viele an Battle for Azeroth interessierte Data Miner in der vergangenen Woche dazu übergegangen, die aktuell auf den Testservern von Blizzard Entertainment vorhandene Spielversion von World of Warcraft auf ihre privaten Sandbox-Server aufzuspielen und sich dadurch dann Zugang zu den aktuell noch nicht ausprobierbaren Inhalten dieses Addons zu verschaffen. Auch wenn dieses Vorgehen für die Community selbstverständlich von Vorteil ist, so verstößt es im Grunde aber leider gegen die von den Entwicklern aufgestellten Nutzungsbestimmungen und in einigen Fällen sogar gegen das Urheberrecht. Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter von Blizzard Entertainment in den letzten Tagen eine Vielzahl von Videos auf YouTube und Twitch. löschen lassen, die derzeit noch nicht testbare Inhalte von Battle for Azeroth zeigten. Dazu gehören beispielsweise einige Videos zu den kommenden Zonen und die Vorschau auf das Cinematic der Schlacht um Lordaeron.
Zusätzlich dazu veröffentlichte Community Manager Toschayju im Verlauf des heutigen Nachmittags einen interessanten Bluepost in den Battle.Net Foren, der die Spielerschaft noch einmal darauf aufmerksam machen sollte, welche Formen von Datamining erlaubt sind und wie die Spieler ihre Inhalte zu der nächsten Erweiterung ohne Probleme erstellen können. Diesem Bluepost zufolge sind alle Vorgehensweisen und Programme erlaubt, die nicht direkt auf den WoW-Client zugreifen und keine Rückentwicklung der Server-Architektur von WoW darstellen. Die von einigen Fanseiten und Spielern verwendete Software zum simplen Anschauen von Modellen und anderen visuellen Assets steht der Community dieses MMORPGs bereits seit einiger Zeit zur Verfügung und wird daher auch weiterhin von den Entwicklern geduldet. Die auf den verschiedensten Internetseiten vorhandenen Galerien zu den Modellen und anderen Inhalten von Battle for Azeroth sollten also nicht verschwinden.
Datamining und Erstellung von Inhalten
Hey ho allerseits!
Wie ihr euch vielleicht vorstellen könnt, sind wir alle unglaublich gespannt auf die kommende Alphaphase von Battle for Azeroth. Es ist schön zu sehen, dass ihr es ebenfalls kaum erwarten könnt. Allerdings würden wir euch bei dieser Gelegenheit gerne daran erinnern, welche Methoden zur Entwicklung von Inhalten, die auf Spieledateien zurückgreifen, von uns toleriert werden und welche nicht.
Bitte denkt daran, dass es nicht erlaubt ist, die Server-Architektur von WoW rückzuentwickeln, um den Client in privatem Umfeld nutzen zu können. Das stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar, sondern verletzt darüber hinaus auch das Urheberrecht und das Recht an geistigem Eigentum. Die Erstellung von Inhalten mithilfe dieser Methode kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, unter anderem die Entfernung durch die DMCA (Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten) und Urheberrechtsverwarnungen auf Drittanbieterseiten wie YouTube und Twitch.
Uns ist bewusst, dass einige Fanseiten und Ersteller von Inhalten Software entwickelt haben, mit der man sich WoW-Modelle und andere visuelle Assets in einer WoW-ähnlichen Umgebung ansehen kann. Diese Software greift dabei aber nicht auf den WoW-Client zu. Diese Anwendungen ähneln im Grunde sehr den Modellanzeigen von Drittanbietern, die der Community schon seit einiger Zeit zur Verfügung stehen. Sie stellen in ihrer derzeitigen Form keinen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar. Diese Methoden zur Erstellung von Inhalten werden also von uns toleriert.
Wir danken euch für euer Verständnis und können es kaum erwarten, Battle for Azeroth in der öffentlichen Testphase mit euch teilen zu können.
Vielen Dank!